Im Rahmen der ordentlichen Erneuerungswahlen auf den 1.1.2022 sind während der publizierten Frist keine Wahlvorschläge eingelangt. Gestützt auf Art. 5 Urnenwahlreglement galt hingegen das folgende mit „bisher“ bezeichnete Behördenmitglied als vorgeschlagen:
Für die Wahl
eines Mitglieds des Gemeinderates
Schopfer-Moser Hannes, 1960, Gsteig bisher
Indem für diese Wahl nicht mehr Wahlvorschläge eingelangt, als Stellen zu besetzen sind, hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 6 des Urnenwahlreglementes der Einwohnergemeinde Gsteig die oben aufgeführte Person für eine Amtsdauer von 4 Jahren ab 1. Januar 2022 im stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt.
Folge dessen entfällt der für den 28. November 2021 vorgesehene Wahlgang.
DER GEMEINDERAT