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Erneuerungswahlen - ab 01.01.2025

Erneuerungswahlen

Gestützt auf das Organisationsreglement sowie auf das Reglement über die Urnenwahlen hat der Gemeinderat für die ordentlichen Erneuerungswahlen per 1. Januar 2025 mehrere Wahlgänge vorgesehen. Zuerst ist das Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium und später sind drei Gemeinderatsmitglieder zu wählen.

Den ersten Wahlgang hat er auf den 9. Juni 2024 angeordnet.

Es ist zu wählen:

  1. ein/e Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/in
    anstelle von
    - Markus Willen, Feutersoey               Verzicht auf Wiederwahl

Gemäss Artikel 4 des Reglementes über die Urnenwahlen sind Wahlvorschläge  durch Gruppen von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet, bis am

Freitag, 19. April 2024, 16.00 Uhr,

der Gemeindeschreiberei einzureichen. Als Zeichen ihres Einverständnisses haben die Wahlvorschläge auch die Unterschrift der Kandidaten zu enthalten. Leere Formulare können bei der Kanzlei angefordert werden.

Wird für die hievor aufgeführte Stelle nur eine wahlfähige Person vorgeschlagen, so kann das Verfahren der stillen Wahl angewendet werden.

Falls mehrere Personen vorgeschlagen werden, so findet am 9. Juni 2024 der öffentliche Wahlgang statt, wobei nur solchen Kandidaten gestimmt werden kann, für welche bis am 19. April 2024 ein Wahlvorschlag eingereicht worden ist.

Allfällige Stichwahlen werden am 30. Juni 2024 durchgeführt.

DER GEMEINDERAT

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