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Genehmigung Reglemente

Änderung Kurtaxen-Reglement
Änderung Tourismusförderungsabgabe-Reglement TFA
Genehmigung 

In beiden obgenannten Reglementen wurden kleine Änderungen vorgenommen und an der Gemeindeversammlung vom 20. Mai 2022 genehmigt.
Diese treten rückwirkend ab 1. Mai 2022 in Kraft.

Gemäss Artikel 45 der Kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird diese Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die genehmigten Reglemente mit Anhang können unter www.gsteig.ch eingesehen und ausgedruckt werden.

Der Gemeinderat

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