Verkehrsmassnahme
Dorf Gsteig
Der Gemeinderat von Gsteig verfügt, gestützt auf Art. 107 Abs. 1 der Signalisationsverordnung vom 5.9.1979 (SSV; SR 741.21) folgende Verkehrsmassnahme (ersetzt Publikation betr. Postautowendeplatz vom 5.11.2024):
Postautowendeplatz
Parkieren mit Parkscheibe
mit einer maximalen Parkdauer von 2 Stunden
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen, schriftlich und begründet Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.
Diese Verfügung tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist und Aufstellen der Signale in Kraft.
DER GEMEINDERAT