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Erneuerungswahlen - Wiederwahl Gemeinderat

Im Rahmen der ordentlichen Erneuerungswahlen auf den 1.1.2023 sind während der publizierten Frist keine Wahlvorschläge eingelangt. Gestützt auf Art. 5 Urnenwahlreglement galt hingegen das folgende mit „bisher“ bezeichnete Behördenmitglied als vorgeschlagen:

Zur Wahl in den Gemeinderat:

  • Bühler-Chappuis Toni, Feutersoey                    bisher

Indem für diese Wahl nicht mehr Wahlvorschläge eingelangt, als Stellen zu besetzen sind, hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 6 des Urnenwahlreglementes der Einwohnergemeinde Gsteig die oben aufgeführte 
Person für eine weitere Amtsdauer von 4 Jahren ab  1. Januar 2023 im stillen Wahlverfahren als wiedergewählt erklärt.

Somit entfällt der für den 27. November 2022 vorgesehene Wahlgang.
 
GEMEINDERAT GSTEIG

 

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