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Mitteilung des Gemeinderates

Ersatzwahl

Gestützt auf das Organisationsreglement sowie auf das Reglement über die Urnenwahlen hat der Gemeinderat durch den Rücktritt eines Gemeinderatsmitglieds eine Ersatzwahl
auf den 6. August 2023 angeordnet.

Es ist zu wählen:

Ein Mitglied des Gemeinderates anstelle

Schild Thomas, Gsteig                                                                 Demission

Gemäss Artikel 4 des Reglementes über die Urnenwahlen sind Wahlvorschläge durch Gruppen von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet, bis am

                                    Freitag, 16. Juni 2023, 16.00 Uhr,

der Gemeindeschreiberei einzureichen. Als Zeichen ihres/seines Einverständnisses hat der Wahlvorschlag auch die Unterschrift der Kandidatin bzw. des Kandidaten zu enthalten. Leere Formulare können bei der Kanzlei angefordert werden.

Wird für die hievor angeführte Stelle nur eine wahlfähige Person vorgeschlagen, so kann das Verfahren der stillen Wahl angewendet werden.

Falls mehrere Personen vorgeschlagen werden, so findet am 6. August 2023 der öffentliche Wahlgang statt, wobei nur solchen Kandidaten gestimmt werden kann, für welche bis am
16. Juni 2023 ein Wahlvorschlag eingereicht worden ist.

Allfällige Stichwahlen werden am 3. September 2023 durchgeführt.

Die gewählte Person wird ihr Amt im Folgemonat der offiziellen Wahl antreten.

DER GEMEINDERAT

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