Gestützt auf das Organisationsreglement sowie auf das Reglement über die Urnenwahlen hat der Gemeinderat die ordentlichen Erneuerungswahlen per 1. Januar 2023
auf den 27. November 2022 angeordnet.
Es ist zu wählen:
- ein Mitglied des Gemeinderates
- Bühler-Chappuis Toni, Feutersoey wieder wählbar
Gestützt auf Artikel 5 Urnenwahlreglement gilt das als „wieder wählbar“ bezeichnete Behördenmitglied als vorgeschlagen.
Gemäss Artikel 4 des Reglementes über die Urnenwahlen sind Wahlvorschläge durch Gruppen von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet, bis am
Freitag, 7. Oktober 2022, 16.00 Uhr,
der Gemeindeschreiberei einzureichen. Als Zeichen ihres/seines Einverständnisses hat der Wahlvorschlag auch die Unterschrift der Kandidatin bzw. des Kandidaten zu enthalten. Leere Formulare können bei der Kanzlei angefordert werden.
Wird für die hievor angeführte Stelle nur eine wahlfähige Person vorgeschlagen, so kann das Verfahren der stillen Wahl angewendet werden.
Falls mehrere Personen vorgeschlagen werden, so findet am 27. November 2022 der öffentliche Wahlgang statt, wobei nur solchen Kandidaten gestimmt werden kann, für welche bis am 7. Oktober 2022 ein Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Allfällige Stichwahlen werden am 18. Dezember 2022 durchgeführt.
DER GEMEINDERAT