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Feinstaub im Kanton Bern

Freiwillige Massnahmen können Problem entschärfen. Im Kanton Bern ist die Feinstaubbelastung in den letzten Tagen deutlich angestiegen. Der Tagesgrenzwert für Feinstaub (PM10) wurde gestern an mehreren Messstationen im Kanton Bern und in der Nordwestschweiz (AG, BL, BS, SO) um das 1,5-fache überschritten. Die Bevölkerung wird deshalb aufgerufen, einen persönlichen Beitrag zu weniger Luftschadstoffen zu leisten. Sollte die Belastung weiter ansteigen, müssen Sofortmassnahmen ergriffen werden.

Die aktuelle Wetterlage der letzten Tage hat zu einem starken Anstieg der Feinstaubbelastung geführt. An mehreren Messstationen im Kanton Bern und in der Nordwestschweiz wurden die festgelegten Werte überschritten. Eine Änderung der Wetter- und Belastungssituation ist in den nächsten Tagen nicht in Sicht. Die aktuellen Feinstaub-Messwerte (PM10) im Kanton Bern werden unter der Internetadresse www.be.ch/luft stündlich aktualisiert. Sie sind zudem als kostenpflichtige Information per SMS (Kennwort „luft be“ unter der Zielnummer 20120) abrufbar.

Die Bevölkerung des Kantons kann einen Beitrag zur Reduktion des Feinstaubs und den damit verbundenen Gesundheitsrisiken leisten. Daher empfiehlt die Volkswirtschaftdirektion des Kantons Bern:

• Benutzen Sie den öffentlichen Verkehr, Sie verursachen damit keinen oder nur wenig Feinstaub.
• Bilden Sie Fahrgemeinschaften, statt alleine mit dem Auto zu fahren.
• Fahren Sie vorausschauend. Vermeiden Sie abrupte Beschleunigungs- und

   Bremsmanöver. So vermeiden Sie den Abrieb von Reifen, Bremsen und

   Strassenbelägen.
• Lassen Sie ihren Diesel-PW ohne Partikelfilter zu Hause.
• Seien Sie zurückhaltend beim Verbrennen von Holz in Cheminées und in

   kleinen Öfen (Schwedenöfen). Ein Cheminée produziert soviel Feinstaub wie

   1'500 Ölheizungen, ein Schwedenofen soviel wie 300 Ölheizungen.

Wenn die Feinstaubkonzentrationen weiter ansteigt und den doppelten Grenzwert erreicht, wird der Regierungsrat Sofortmassnahmen verordnen.

Notiz an die Redaktionen
Auskünfte erteilen:
• Regierungsrat Andreas Rickenbacher, Volkswirtschaftsdirektor Tel. 031 633 48 45
• Gerrit Nejedly, Abteilungsleiter Immissionsschutz, beco Berner Wirtschaft Tel. 031 633 57 80

Hintergrundinformationen
Grenzwert

Die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung legt Tagesgrenzwerte fest. Der Grenzwert für Feinstaub (PM10) beträgt 50 Mikrogramm/m3. Wird dieser überschritten, sind Massnahmen nötig. Zum Schutz der Bevölkerung vor einer übermässigen Feinstaubbelastung und damit zum Schutz vor Gesundheitsrisiken hat der Regierungsrat mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2118 vom 29. November 2006 Sofortmassnahmen beschlossen, die bei übermässiger Belastung der Luft durch Feinstaub umgesetzt werden. Das Konzept ergänzt die langfristigen Massnahmen von Bund und Kanton.

Wer Feinstaub verursacht
In Städten und Agglomerationen verursacht vor allem der Verkehr Feinstaub: Motorenabgase, Abrieb von Bremsbelägen, Pneus und Strassenbelag. Feine Russpartikel sind besonders gefährliche Teile des Feinstaubs. Dieselmotoren in Last- und Personenwagen, in Baumaschinen und Landwirtschafts-maschinen sind die Hauptquellen für den krebserregenden Russ. Dazu kommen Aufwirbelungen von abgelagertem Staub. Im Winter tragen die Heizungen, besonders die Holzfeuerungen, stark zur Fein-staubbelastung bei. Aber auch die Landwirtschaft, offenes verbrennen von Holzabfällen in der Forst-wirtschaft und illegales verbrennen von Abfall produzieren Feinstaub.

Wie Feinstaub sich auswirkt
Mit jedem Atemzug nehmen wir Tausende von feinen Partikeln in unseren Körper auf. Je kleiner die Partikel desto tiefer dringen sie in die Lungen ein, je höher die Belastung desto mehr gesundheitliche Beschwerden und Erkrankungen treten auf. Betroffen sind vor allem Risikogruppen: Kleinkinder, Chronischkranke, Personen mit geschwächter Immunabwehr, ältere Menschen oder generell Personen mit bereits bestehenden Lungen- und Herz-Kreislauferkrankungen. Bei starker körperlicher Anstrengung werden durch die verstärkte Atmung mehr Schadstoffe aufgenommen.

Was der Kanton längerfristig unternimmt
Trotz momentaner Spitzenwerte ist es wichtig zu wissen, dass sich längerfristige Massnahmen erfolgreich auswirken. Der Kanton hat einen Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000/2015 erarbeitet. Die darin enthaltenen Massnahmen helfen klar, den gesamten Schadstoffpegel dauerhaft zu senken und die Luftqualität nachhaltig zu verbessern. Die Feinstaubbelastung (PM10) ist seit Beginn der Messungen Anfang der 90-er Jahre um 20 bis 30 Prozent zurückgegangen! Bei lang andauernden, austauscharmen Wetterlagen können jedoch kurzzeitig hohe Belastungen auftreten. Um diese Spitze zu brechen, sind Sofortmassnahmen sinnvoll und unabdingbar.

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