Menu

Lotto und Tombola

Seit 1.1.2021 ist die neue Geldspielgesetzgebung in Kraft.

Meldungen Tombolas und Lottos

Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.

Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung


Weitere Bewilligungen
- Kleinlotterien
- Lokale Sportwetten
- Kleine Pakerturniere
- Lottos und Tombolas

Lotterie- und Sportfonds

Zum Seitenanfang