Seit 1.1.2021 ist die neue Geldspielgesetzgebung in Kraft.
Meldungen Tombolas und Lottos
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.
Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
Weitere Bewilligungen
- Kleinlotterien
- Lokale Sportwetten
- Kleine Pakerturniere
- Lottos und Tombolas