Genehmigung
Das teilrevidierte Organisations-Reglement wurde an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024 und vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 24. Februar 2025 vorbehaltlos genehmigt.
Somit hat der Gemeinderat das teilrevidierte Reglement per 01.01.2025 in Kraft gesetzt.
Gemäss Artikel 45 der Kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird diese Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das genehmigte Reglement inkl. Änderungen kann auf der Homepage www.gsteig.ch heruntergeladen oder gegen einen Unkostenbeitrag bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Der Gemeinderat