bfu
Bringen Sie Licht ins Dunkle– mit Lichtreflektoren!
Nachts ist das Unfallrisiko für Fussgänger und Velofahrer dreimal höher als tagsüber. Dieses Risiko kann sich bei schlechter Witterung bis verzehnfachen. Die bfu rät deshalb jedem, der bei schlechten Sichtverhältnissen unterwegs ist: Machen Sie sich gut sichtbar. Besonders jetzt, da die Tage wieder kürzer und trüber werden.
Zu Fuss Gehenden wird empfohlen, helle Kleidung zu tragen und sich mit Sohlenblitzen, Armbinden oder anderen lichtreflektierenden Accessoires auszurüsten. Für Jogger existieren Stirnbänder und Westen mit retroreflektierendem Material. Velofahrern wird geraten, ihre Räder zusätzlich zur Standardbeleuchtung vorne und hinten mit Rückstrahlern auszustatten.
Wer den Nutzen lichtreflektierender Materialien bezweifelt, den überzeugen vielleicht diese Fakten: Dunkel gekleidet ist man bei schlechten Sichtverhältnissen nur bis zu einer Distanz von 25m erkennbar. In heller Kleidung immerhin bis 40m. Wer hingegen mit lichtreflektierenden Accessoires ausgerüstet ist, wird bereits aus 140m Entfernung wahrgenommen und verschafft motorisierten Verkehrsteilnehmern entsprechend mehr Zeit, um zu bremsen – und einen Unfall zu vermeiden.
Vorsicht beim Umgang mit giftigen Chemikalien!
Im Haushalt vorhandene Chemikalien und Gifte können töten. Vergiftungen kosten in der Schweiz jährlich rund 30 Menschen das Leben. Im Schnitt 4400 müssen wegen Vergiftungen ärztlich behandelt werden. In über 90 Prozent der Fälle sind Kinder betroffen. Viele dieser Unfälle könnten vermieden werden.
Die Tipps der bfu für einen sicheren Umgang mit Giftstoffen im Haushalt:
- Gifte und Chemikalien möglichst durch biologische oder zumindest giftklassefreie Produkte ersetzen: Das senkt das Unfallrisiko und schont die Umwelt.
- Gifthaltige Produkte wegschliessen und für Kinder unerreichbar aufbewahren.
Dazu gehören: Medikamente, Zigaretten, Kosmetika (z. Bsp. Nagellack), Gartenchemikalien wie Dünger oder Pestizide, Lampenöl und Anzündhilfen, Putzmittel, Farben, Lösungsmittel und Klebstoffe. - Bei Medikamenten immer auf das Verfallsdatum achten.
- Bei der Verwendung von giftigen Chemikalien immer die Gebrauchsanweisung befolgen und auf Warnaufschriften achten.
- Giftige Substanzen gehören weder in den Haushaltsabfall noch in die Kanalisation oder ins Grundwasser. Entsorgungshinweise beachten und möglichst nichts verschütten.
- Beim Umgang mit potentiell gefährlichen Produkten entsprechende Schutzmassnahmen ergreifen:
- Versprühen von Gartenchemikalien: Handschuhe, Staubmaske und Kopfbedeckung tragen.
- Ätzende Substanzen: lösungsmittelbeständige Handschuhe und Schutzbrille tragen.
- Lösungsmittel: Achtung Explosionsgefahr! Nur in gut belüfteten Räumen verwenden, nicht rauchen, lösungsmittelbeständige Handschuhe und Schutzbrille tragen.
Wenn trotzdem etwas passiert:
- Ist das Opfer bewusstlos: In Seitenlage bringen und sofort den Sanitätsnotruf 144 wählen.
- Bei Vergiftungen: Sofort die Hotline des Tox-Zentrums 145 anrufen.
- Bei Verätzungen: Nackte Haut 15 Minuten lang kräftig mit Wasser abspülen und Trockenverband anlegen. Geöffnete Augen mit mässigem Wasserstrahl 15 Minuten lang von der Nasenseite her spülen und Trockenverband anlegen.
- Danach unbedingt einen Arzt aufsuchen.
Links:
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum TOX: www.toxi.ch
Velohelm – der beste Schutz vor Kopfverletzungen
Der Velohelm ist eine Erfolgsgeschichte: Seit die bfu und die Suva vor sechs Jahren ihre gemeinsame Kampagne gestartet haben, ist die Tragquote sukzessive von 20 auf heute 34 Prozent gestiegen. Kein unwesentlicher Fortschritt, wenn man bedenkt, dass Fahrradfahrende im Vergleich zu Autofahrenden eine fünf Mal höhere Wahrscheinlichkeit aufweisen, bei gleich langer Fahrt einen tödlichen Unfall zu erleiden.
2005 erlitten rund 1500 Personen beim Velofahren teils schwere Schädel-Hirn-Verletzungen. 37 Menschen verunglückten gar tödlich. Die bfu und die Suva setzen sich deshalb weiterhin für das Velohelmtragen ein und offeriert vom 1. April bis 30. April 2007 – solange Vorrat – allen Velofahrenden eine Rückvergütung von Fr. 20.– beim Kauf eines Velohelms (mitfinanziert vom Fonds für Verkehrssicherheit FVS). Die Rückvergütungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Helmbons ausbezahlt. Sämtliche Unterlagen können über Internet unter www.velohelm.ch ausgedruckt oder mit einem frankierten und adressierten Antwortkuvert (C5) bei folgender Adresse bestellt werden: bfu, Velohelmkampagne, Laupenstrasse 11, 3008 Bern. Das Angebot gilt nur für Helme, die mit der Normenangabe EN 1078 versehen sind.
Website der Velohelmkampagne: www.velohelm.ch
Fahren Sie sicher – ohne Alkohol!
Der Dezember ist der Monat der gesellschaftlichen Anlässe. Firmenweihnachtsessen, Familientreffen und Abschlussfeiern laden dazu ein, gemeinsam anzustossen und es für einmal mit den gesetzlichen Vorschriften und den Empfehlungen der bfu nicht so genau zu nehmen. Manch einer setzt sich nach einem feuchtfröhlichen Abend noch ins Auto, um nach Hause zu fahren – mit fatalen Folgen: Bei 20 bis 30 Prozent der tödlichen Unfälle ist Alkohol im Spiel. Anders ausgedrückt: Wegen Alkohol am Steuer sterben in der Schweiz Jahr für Jahr 100 Menschen.
Studien beweisen: Mit mehr als der gesetzlichen Limite von 0,5 Promille Alkohol im Blut erhöht sich das Unfallrisiko drastisch. Bei jüngeren und unerfahrenen Lenkern und Lenkerinnen ist das sogar noch früher der Fall. Und wer denkt, ein starker Kaffee oder ein Spritzer kaltes Wasser genüge, um wieder fahrtüchtig zu werden, irrt sich: Der Körper lässt sich durch kein Ausnüchterungsprogramm beeinflussen. Er baut im Schnitt 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab – ob man’s eilig hat oder nicht.
Autofahren oder Telefonieren? Beides zusammen geht nicht!
Stellen Sie Sich vor, Sie fahren gerade mit dem Auto von der Arbeit nach Hause. Sie befinden sich mitten im Stossverkehr, sind müde, entnervt und spät dran. Da läutet auch noch Ihr Handy. Sie wühlen in Ihrer Tasche nach dem Telefon und nehmen ab. Da rennt plötzlich ein kleines Mädchen vor Ihnen auf den Fussgängerstreifen…
Ganz ehrlich: Könnten Sie unter diesen Umständen noch rechtzeitig bremsen?
Die Wenigsten wären dazu in der Lage. Studien, auf die sich die bfu beruft, kommen zum Schluss, dass Telefonieren während des Fahrens die Reaktionszeit mindestens verdoppelt. Ausserdem beeinträchtigt das Telefonieren die Orientierung, der Fahrstil wird unregelmässig und Fahrfehler häufen sich. Abkommen von der Fahrbahn, Auffahrunfälle und Missachten des Vortritts von Fussgängern sind typische Folgen. Wer sich also im Auto an die Strippe hängt – oder noch schlimmer: SMS tippt – riskiert nicht nur eine Busse von 100 Franken sondern auch sein Leben und das der anderen Verkehrsteilnehmer.
Das Telefonieren mit Freisprechanlage ist nicht weniger problematisch: Nicht nur das Bedienen des Geräts, auch das Gespräch beeinflusst die Aufmerksamkeit. Deshalb empfiehlt die bfu, während der Fahrt generell nicht zu telefonieren, sondern die Voice- und Mailbox-Funktionen zu nutzen. Denn die paar Minuten, die sie sparen, wenn sie gleich abheben, sind kein Menschenleben wert!