Sirenenalarme

Verhalten bei Wasseralarm Arnensee und Sanetsch

Anlässlich des Sirenentests vom Mittwoch, 6. Februar 2013 wurde die technische Funktionsbereitschaft der Sirenen zur Alarmierung der Bevölkerung überprüft. In der Nahzone von Stauanlagen, also im Gebiet, welches innert 2 Stunden nach einem Versagen einer Talsperre oder einem Überschwappen eines Stausees mit einer Überschwemmung rechnen müsste, wurden sowohl das Alarmierungszeichen „Allgemeiner Alarm“ als auch der „Wasseralarm“ ausgelöst. Da die Zeit für den Vollzug von Schutzmassnahmen (z.B. Evakuation) beschränkt ist, müssen die betroffenen Gemeindeteile genau wissen, was im Ereignisfall zu tun ist. Deshalb hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Kanton ein neues Merkblatt zum Verhalten bei Sirenenalarm vorbereitet, welches nun an alle betroffenen Haushaltungen im potenziell gefährdeten Gebiet verschickt wird. Das Merkblatt soll über lange Zeit an einem gut sichtbaren Ort aufbewahrt werden (z.B. Anschlagkasten von Mehrfamilienhäusern, Wohnungstüre, am Kühlschrank, Pinwand), denn bei einem Ereignisfall sind daraus alle notwendigen Informationen ersichtlich.

Bei einem Umzug wollen Sie bitte dafür sorgen, dass das Merkblatt den neuen Bewohner/innen des Gebäudes zugänglich gemacht wird.

Erklärungen zum Merkblatt:
Das Merkblatt gibt Aufschluss darüber, welche Gebiete bei einem Störfall betroffen sein könnten. Es wurde ein Szenario mit den grösstmöglichen Auswirkungen gewählt, so dass nicht in jedem Fall das gesamte Überflutungsgebiet betroffen sein muss (im Plan farbig hervorgehoben). Die angegebenen Zeiten bis zum Eintreffen des Wassers gehen ebenfalls vom ungünstigsten Fall aus und geben Aufschluss darüber, welches Zeitfenster bleibt, wenn der See überschwappt oder die Staumauer versagt. Bei Anzeichen eines Störfalls wird die Bevölkerung mit dem Allgemeinen Alarm auf eine mögliche Gefahr aufmerksam gemacht, es sei denn, dafür stehe keine Zeit mehr zur Verfügung (Radio hören). Spätestens wenn ein Versagen der Talsperre in absehbarer Zeit nicht mehr auszuschliessen ist oder ein überraschendes Ereignis ohne Vorankündigung eintritt (bspw. Bergsturz), wird der „Wasseralarm“ ausgelöst. Dieses Zeichen ist als Aufforderung zu verstehen, das gefährdete Gebiet unverzüglich auf den bezeichneten Fluchtwegen selbstständig zu verlassen und die sicheren Orte (Fluchtpunkte ) aufzusuchen. In der Regel steht für die Evakuation etwas mehr Zeit zur Verfügung als auf dem Merkblatt angegeben, denn die Auslösung des Wasseralarms erfolgt nach Möglichkeit nicht erst dann, wenn das Ereignis eskaliert. Alle nötigen Informationen zum Verhalten und zur Evakuation sind sowohl aus der Tabelle als auch aus den Grafiken ersichtlich.

Die kommunalen Einsatzdienste (z.B. Feuerwehr, Gemeindebetriebe) können Schulen bei der Evakuation nach Möglichkeit unterstützen, Privatpersonen müssen sich hingegen selbst evakuieren. Ein Verbleib im Haus auch in höher gelegenen Stockwerken bietet nicht unbedingt Schutz, weil mit Unterspülungen und Gebäudeeinstürzen zu rechnen ist und die Zugänglichkeit in die Überschwemmungszone zur späteren Rettung extrem erschwert sein dürfte. Der Wasseralarm ist also das ultimative Signal zum Verlassen des Gebiets. Die nicht betroffenen Gemeindeteile (weiss) leisten situativ Nachbarhilfe. Die Grenzen des Perimeters wurden parzellengenau gezogen. Mit den Unterlagen werden nur Haushalte im betroffenen Gebiet bedient.

Talsperren gelten als sichere Einrichtungen. Obschon ein komplettes Versagen einer Stauanlage äusserst unwahrscheinlich ist, soll das Undenkbare dennoch durchdacht werden. Immerhin können schwerere Erdbeben oder grössere Felsstürze in ungünstigen Fällen Auswirkungen nach sich ziehen. Weltweit haben sich in den letzten 100 Jahren mehrere Dutzend solcher Ereignisse zugetragen. Es empfiehlt sich, die Vorbereitungsmassnahmen trotz des geringen Risikos ernst zu nehmen, ohne übertriebenen Ängsten Raum zu geben.

Bei Rückfragen zum Merkblatt steht die Gemeindeverwaltung unter Tel. 033 755 19 77 gerne zur Verfügung.

6. Februar 2013

Der Gemeinderat

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