Abwasserentsorgung
Die Anfänge
Nachdem es bis zum Jahre 1958 nur - wenn überhaupt - Hauskläranlagen gab, wurde vom Gemeinderat von Gsteig eine Kommission für das Studium der Abwasserreinigung gebildet.
Bis 1979 wurden dann die häuslichen Abwässer in den rein mechanischen Kläranlagen mit Absetzbecken ohne chemische oder bakteriologische Reinigung gereinigt.
Entwicklung
1966 Die Abwasserkommission wird beauftragt abzuklären mit welchen Baukosten zu rechnen sei, wenn ein Verbindungskanal Gsteig-Feutersoey im Gebiet Schüdelen in Verbindung mit einer Strassenkorrektur gebaut würde.
1969 Das Thuner Ingenieurbüro Werner Spring wird mit der Erarbeitung des generellen Kanalisationsprojektes beauftragt.
1973 Das Ingenieurbüro Spring schliesst die generelle Kanalisationsplanung mit einer Planungsstudie über die Abwasserreinigung ab.
1976 Mit der Planung der ARA Feutersoey wird begonnen.
1979 Die ARA Feutersoey wird fertiggestellt.
1984 Der Verbindungsstollen Gsteig Chlussli – Feutersoey Rain mit der Trinkwasserleitung und dem Schmutzwasserkanal wird erstellt.
1997 erfolgt der Zusammenschluss mit der Gemeinde Saanen.
1997 die ARA Feutersoey wird stillgelegt da sie an ihre Kapazitätsgrenzen kommt. Die häuslichen Abwässer werden ab jetzt in der ARA Saanen gereinigt.
2006 Der Um-Neubau des ehemaligen Betriebsgebäudes beginnt und wird 2007 abgeschlossen.
2010 Das Ingenieurbüro Holinger in Bern erhält den Auftrag für die Gemeinde Gsteig die generelle Entwässerungsplanung (GEP) zu erarbeiten.
2013 Die Entwürfe Projektgrundlagen zum GEP werden der Gemeinde zur Prüfung vorgelegt.
2015 Abschluss und Genehmigung der GEP (generelle Entwässerung Planung). Erarbeiten und bewilligen des Massnahmenplanes auf Grund der GEP Prioritätenliste.
2016-2020 Sanierung auf Grund der GEP Prioritätenliste werden ausgeführt.
2020 Erstellung Onlinemessstelle Grundbrücke. Ab sofort kann die ARA Saanen die anfallende Abwassermenge von Gsteig-Feutersoey online abfragen.
Heute
Heute umfasst das Kanalnetz der Gemeinde ca. 17 km Hauptleitungen und ca. 245 Kontrollschächte und Sonderbauwerke ohne die privaten Leitungen und Anlagen.
Gewässerschutz
Der Gewässerschutz wird immer wichtiger. Strengere Gesetze müssen bei den Gewässerschutzbewilligungen für Neu- und Umbauten berücksichtigt und durchgesetzt werden. Die Gemeinden sind gefordert da sie oftmals die Bewilligungs- und Kontrollbehörde sind.
Zukunft
Die im Rahmen des GEP erhobenen Mängel an Leitungen und Anlagen müssen gemäss Prioritätenliste behoben werden. Ein kontinuierlicher Unterhalt des Kanal- und Schachtnetzes wird auch in Zukunft unumgänglich sein.